Auktionshaus eBay haftet nicht für indizierte Artikel

Helmut Eder
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In einem Verfahren gegen eBay, das vom Interessenverband des Video- und Medienfachhandels angestrengt wurde, fällte das Potsdamer Landgericht nun ein Urteil. In dem angestrengten Verfahren wollte der IVD eBay verbieten lassen Produkte mit jugendgefährdendem Inhalt anzubieten.

Demnach ist das Auktionshaus eBay nicht für die Verbreitung jugendgefährdenden Materials über seine Dienste verantwortlich zu machen. Das Gericht wies darauf hin, das eBay kein Vertragspartner sei noch greife eBay in den Handel mit den Artikeln ein. Vielmehr stellt eBay lediglich eine Plattform dar und gebe Rahmenbedingungen vor. Bereits in der Vergangenheit habe eBay den Handel mit fragwürdigen Produkten aus dem Angebot genommen. Weiter begründeten die Richter ihr Urteil, das immer wieder Stichproben des Aktionshauses durchgeführt würden und Nutzer des Dienstes aufgefordert seien Verstöße zu melden. Laut Gesetz sei eBay zu einer 100-prozentigen Kontrolle aller aktiven Artikel nicht verpflichtet.