EU soll über iTunes-Beschwerde urteilen

Sasan Abdi
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Bald zwei Monate ist es nun her, seit die britische Verbraucherschutzorganisation Which eine Beschwerde gegen Apple's Musicstore iTunes beim Office of Fair Trading (OFT) eingelegt hat. In dieser wird das Preisgefälle im weltweit größten legalen Musik-Downloadportal angeprangert.

Der Beschwerde zufolge müssten die Briten für das Downloaden von Musiksongs über iTunes wesentlich mehr bezahlen, als beispielsweise in den USA oder Deutschland. Dabei geht es um keine unwesentlichen Mengen. Stimmt der Inhalt der Beschwerde, so muss man in Großbritannien rund 1,17 Euro pro Track zahlen, in Frankreich und Deutschland dagegen nur 0,99 Euro - in den USA kommt man mit 0,82 Euro sogar noch billiger weg.

Diesen ungerechten Umstand, der prinzipiell auch gegen das EU-Recht verstößt, sollte das OFT untersuchen und gegebenenfalls einschreiten. Doch, auch in Großbritannien malen die Mühlen der Bürokratie augenscheinlich langsam. Nach gut zwei Monaten Bearbeitungszeit dürfte das Ergebnis für die Verbraucherschützer mehr als ernüchtern: Das OFT gibt die Angelegenheit mit der Begründung der Nicht-Zuständigkeit an die Europäische Union weiter.

Bei Apple heißt es derweil, dass die Preise ganz natürlich differieren würden - und das nicht nur bei iTunes-Tracks: „Grundlage unserer Preispolitik sind die ökonomischen Strukuren in den jeweiligen Ländern - und das ist nichts Ungewöhnliches.“ Die Briten zahlen also mehr, weil sie mehr haben. Nun müssen die Zuständigen der EU entscheiden, ob Apples Preispolitik rechtens ist oder nicht.