„Polizei-Hacker“ nun auch in Niedersachsen?

Parwez Farsan
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Nachdem der Bundesgerichtshof Online-Durchsuchungen von PCs vorläufig einen Riegel vorgeschoben hat, gibt es nach Nordrhein-Westfalen nun auch in Niedersachsen Überlegungen, durch eine Gesetzesänderung bei Verdacht auf eine extremistische Straftat das Ausspionieren von Computern ohne richterliche Genehmigung zu ermöglichen.

Die Initiative geht dabei vom Innenministerium aus, das dem Verfassungsschutz mehr Spielraum bei der Verfolgung von Extremisten geben möchte. Unterdessen hat in Nordrhein-Westfalen der Landtag wie erwartet am 20. Dezember eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen, die bei dringendem Terrorverdacht das Durchsuchen der Festplatte von Verdächtigen auf Beschluss eines vierköpfigen Expertengremiums erlaubt. Auf Bundesebene ist eine Lösung im Streit um Online-Durchsuchungen dagegen noch nicht absehbar und dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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