An ehem. Quereinsteiger - Ausbildungsförderung - wie und was?

RAMSoße

Lt. Commander
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Guten Morgen zusammen

Meine aktuelle Situation: Seit 2 Jahren arbeite ich als Quereinsteiger bei einem Mittelständler als IT-Systemadmin. So der Stellentitel. Bin aber überwiegend in Firstlevel aber auch Secondlevel eingesetzt. Habe eine Meisterausbildung. Aber aus einem anderen Fachbereich, der mit IT rein gar nichts zu tun hat.

Nun ist es so, dass ich meinen Arbeitsplatz langfristig sichern möchte und eine Ausbildung absolvieren will. Mein Arbeitgeber ist dafür. Er hat mir einen Fortbildungsvertrag angeboten, bei diesem weiterhin mein volles Gehalt gezahlt wird. Auch während ich in der Berufsschule bin. Voraussetzung ist eben eine Verpflichtung, dass ich X Jahre im Betrieb bleibe. Oder mich eben rauskaufe.

Deshalb habe ich das Arbeitsamt aufgesucht. Die mir aber nur Umschulung oder Fortbildungen anbieten würden. Bei zertifizierten Partnern vom Amt. Mein Arbeitgeber und ich sind uns einig, da Erfahrungswerte vorliegen, dass dies nicht dieselbe Qualität hat wie eben ein Besuch in der Berufsschule. Auch ein vollwertiger Abschluss wäre danach nicht wirklich gegeben. Höchstens als "IT-Hilfskraft"

Im Grunde geht es mir nur darum, den fehlenden Lohn in der Zeit der Berufschule zu kompensieren, da ich ein ganz normales Leben führe, mit Wohnung, Auto usw.

Vielleicht hat ja jemand schon einen ähnlichen Weg hinter sich und ein paar Tipps

Vielen Dank

ein schönes Wochenende Euch
 
Das schwebte auch mal kurz im Raum. Ich denke aber nicht, dass ich das so einfach schaffe. Die Zeit zum lernen fehlt mir ja dann. So habe ich auf jeden Fall die Zeit in der Berufsschule sicher.
 
Wenn du schon eine Ausbildung hast kannst doch die Ausbildung verkürzen. Ich meine mit Abitur sogar diverse Fächer wie Deutsch Allgemeine Fächer streichen lassen. Das würde die Zeit in der Berufsschule ebenso verkürzen
 
@konkretor
Genau. Das kann ich. Auf 2 Jahre verkürzen. Aber dennoch benötige ich für diese Zeit finanzielle Kompensation
 
Das Jobcenter wäre hier wahrscheinlich die bessere Anlaufstelle, weil großzügiger mit Förderungen. Die haben sogar ein eigenes Programm, bei dem du dir einen Betrieb suchst der dich ausbilden würde, das Jobcenter fördert das ganze und du machst eine verkürzte Ausbildung inklusive Berufsschule. Dabei kriegst du zwar nicht das Geld vom Jobcenter, sondern der Arbeitgeber wird finanziell unterstützt dass er dich aufnimmt, aber du wirst weiterhin durch das Jobcenter versorgt.

Das funktioniert in deinem Fall natürlich nicht, weil du nicht beim Jobcenter bist und wohl auch nicht das ist, was du suchst.

Auf der anderen Seite muss man es nunmal so sehen:
Jeder, der eine Ausbildung macht, egal zu welchem Zeitpunkt im Leben, muss mit dem Geld auskommen, was er während der Ausbildung bekommt. Als Teenager wohnt man halt noch bei Muttern, als Erwachsener hat man Rücklagen gebildet oder muss zusehen, wie man zurande kommt. Der Staat unterstützt hier (meines Wissens nach) nicht. Eventuell kannst du dich noch mal nach elternunabhängigem Bafög erkundigen, da schien es erst vor kurzem ein paar Änderungen gegeben zu haben, vielleicht findet sich da etwas für deine Situation.
 
RAMSoße schrieb:
Mein Arbeitgeber ist dafür. Er hat mir einen Fortbildungsvertrag angeboten, bei diesem weiterhin mein volles Gehalt gezahlt wird. Auch während ich in der Berufsschule bin.

RAMSoße schrieb:
Im Grunde geht es mir nur darum, den fehlenden Lohn in der Zeit der Berufschule zu kompensieren, da ich ein ganz normales Leben führe, mit Wohnung, Auto usw.
Liegt es an meinen nachlassenden Deutschkenntnissen oder blick ich da einfach nicht durch?
Du schreibst dass du auch während der Berufsschule das volle Gehalt bekommst und danach dass du einen Weg suchst den fehlenden Lohn während der Berufsschule zu kompensieren?
 
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Ja, darüber war ich auch gestolpert. Aber ich denke, dass ihm folgendes nicht gefällt:

RAMSoße schrieb:
Voraussetzung ist eben eine Verpflichtung, dass ich X Jahre im Betrieb bleibe. Oder mich eben rauskaufe.

Und deshalb nach einer Alternative sucht....
 
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@TheGoodBadUgly

Genau wie Darkman.X schreibt, suche ich aufgrund der Verpflichtung nach einer Alternative.

@konkretor

danke für den Link. Bei diesen Punkten kommt wohl nur
"bei Personen in einer weiteren Ausbildung, die für den angestrebten Beruf rechtlich erforderlich ist"
in Frage. Wobei ich noch klären muss, was genau "rechtlich" aussagt.

rallyco schrieb:
Als Teenager wohnt man halt noch bei Muttern, als Erwachsener hat man Rücklagen gebildet oder muss zusehen, wie man zurande kommt

Da gebe ich dir nur bedingt Recht. Rücklagen gebildet mhh - wenn ich da an die ganzen Pflegekräfte denke. Pflegehelfer die nicht einmal 2k im Monat auf die Hand bekommen. Einen Arbeitsweg haben, für den sie ein Auto benötigen...da sieht es schlecht aus mit Rücklagen. nur als Beispiel.

Aber zurück zum Thema:

mein Bauch sagt, wenn es nur um den Ausfall für den, im Schnitt, einen Tag in der Woche geht, verdiene ich wohl für das Amt immer noch zu viel. Was aber für das Amt von den Kosten günstiger wäre, wie mich als vollen Azubi zu unterstützen. Das ist das, was ich ja nicht verstehe. Es würde Geld gesparrt. Lasse ich mich sagen wir mal, kündigen und mich in eine "Maßnahme" werfen, übernehmen sie alles.
 
Tja, einen Tod stirbt man halt immer.
Frag mich mal, wie es mich damals angekäst hat, wo ich nach abgeschlossener Ausbildung + 3 Jahre Vollzeitstelle so viel Rücklagen gebildet hatte, dass ich bei Antritt meines Vollzeitstudiums einerseits kein Bafög beziehen konnte, es auf der anderen Seite für ein ordentliches Leben in München nicht gereicht hat.
Und dann sieht man die ~19 Jährigen Mitstudenten, die noch gar nichts gerissen hatten, aber schön Bafög bezogen haben.

Im Endeffekt hat sich das Studium bei mir mehr als bezahlt gemacht (verdiene nun knapp das 10-fache von meinem Gehalt in der Vollzeitstelle nach der Ausbildung), jedoch war der Weg dorthin alles andere als leicht.
 
Üblicherweise sind Verplichtungen in der Firma zu bleiben für Fortbidungskosten zeitlich begrenzt und monatlich anteilig.

Gängige Regelung die ich oft gesehen habe war, dass man 1 Jahr bleiben muss danach. Verlässt man nach 9 Monaten die Firma zahlt aber nur das letzte Viertel zurück.

Also eine Klausel die dich zb 5 Jahre bindet ist ggf eh unwirksam. Würde ich mal googeln und ggf einen Anwalt fragen. In dem Falle hättest du halt wenig Sorge.

Finde aber eh deine Situation ist recht komfortabel. Kannst eine 2 Jahre verkürzte Ausbildung machen und wirst auch noch auskömmlich bezahlt. Offenbar hast du einen guten Eindruck gemacht und dein AG ist bereit in deine Zukunft zu investieren. Klingt nach win-win für mich.
 
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@vaju

Ja da magst du Recht haben, dass man einen Tod sterben muss. Aber das muss ja nicht meiner sein. Ich freue mich aber, dass sich das bei dir so sehr gelohnt hat. Deine Mühen. Du hast ausgesorgt.

@Yogi666
Ich muss noch einmal schauen aber es ist länger wie ein Jahr, da die Kosten irgendwie jährlich abgeschmolzen? werden. Du hast Recht, schlecht ist es sicher nicht. Ich bin auch sehr gern in der Arbeit und auch bei diesem Arbeitgeber. Ich weiß aber auch aufgrund meiner Berufserfahrung, dass sich mit einem z.B. Wechsel des Chefs oder von MA das Klima ganz schnell ändern kann und arbeiten dann unangenehm werden kann. Klar, dass hält man eine Zeit aus. Aber mir wäre dann eben keine Verpflichtung lieber. Ich möchte mir das in meinem alter einfach länger nicht mehr antun und mag auf Nummer Sicher gehen.
 
@RAMSoße

Selbst mit Verpflichtung ist es doch nicht schlimm. Ich hatte eine solche Vereinbarung für die Übernahme meiner Studiengebühren. War 2 Jahre verpflichtet. Es schmilzt dann monatlich 1/24 ab. Und wenn man dann doch gehen will, dann kann man ggf. den neuen Arbeitgeber auf die Ablösesumme ansprechen. Dann übernimmt der neue AG halt die Kosten.
 
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Ich würde dir auch zur Annahme des Ausbildungsvertrages raten, letztlich ist es sehr simpel:

  • Wenn der Ausbildungsvertrag überzogen ist, streicht den jedes Arbeitsgericht sowieso durch, sollte dies der Fall sein.
  • Ein fairer Vertrag wie bei killy ist recht schnell "abzuarbeiten", solche Stückellungen sind üblich und 2 Jahre ist schon eher das Maximum was ein Arbeitsgericht durchgehen lässt, insofern es sich um eine signifikante Fortbildung handelt (Ausbildung, Meister, Techniker, Studium) und nicht um irgendwelche Fachfortbildungen handelt.
  • Du bist finanziell abgesichert und musst dir erstmal keine Gedanken machen, den Kopf in der Hinsicht frei zu haben wird sich auf deine Leistung in der Ausbildung auch positiv niederschlagen.
  • Solltest du wirklich einen hardcore-toxischen Vorgesetzten nach deiner Ausbildung bekommen, gibt es ohne Probleme "Wege" deinen AG zu... nun "motivieren" das Arbeitsverhältnis von sich aus zu beenden > Fortbildungsvertrag ungültig.
 
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Wenn du schon eine Ausbildung hast kannst doch die Ausbildung verkürzen. Ich meine mit Abitur sogar diverse Fächer wie Deutsch Allgemeine Fächer streichen lassen

Verkürzen bedeutet im eigentlichen SInne, das man sich zur früheren Prüfung anmeldet. Wenn man auf 2 Jahre geht,dann schreibt man ergo die Prüfungen mit denjenigen die zum eigenen Beginn der Ausbildung berits im 2. Jahr waren.
In der Regel wird nach der AP Teil 1 dann ein Cut gemacht und man wird mit einem rieseigen Ordner vom Lehrer "verabschiedet"

Der Stoff der geprüft wird, ist nämlich der selbe wie bei der regulären Dauer. Man muss ich den Rest aber selbst aneigenen.

Ich habe zu meiner Zeit im Prüfungsaussuch viele scheitern sehen, die eigentlich gut waren und das versucht haben.

Man kann sich allerdings von folgenden Fächern befreien lassen:

  • Deutsch
  • Sport (sofern vorgesehen)
  • Sozialkunde (sofern das nicht geprüft wird)
  • Englisch (sofern es kein fachliches Englisch ist)
  • Religion/Ethik

Das bringt aber meist nichts, da die Stunden meist mittendrin sind, ergo sitzt man dann gf. von 10 bis 10:45 nur rum. Diese Fächer könnten auch gut sein um den Gesamt Noten Schnitt im Zeugnis der BS zu verbessern, wenn einen sowas interessiert.

Deshalb habe ich das Arbeitsamt aufgesucht. Die mir aber nur Umschulung oder Fortbildungen anbieten würden. Bei zertifizierten Partnern vom Amt.

Die Ausbildungen der Träger von der Agentur sind schon vollwertige IHK Abschlüsse, da in der Regel auch die Prüfung dort abgelegt wird. Allerdings kann man mit den Trägern auch richtig Pech haben, und du müßtest ja erst den Gutschein dafür bekommen. Wird eher schwierig mit einem Meistertitel..


Vielleicht hat ja jemand schon einen ähnlichen Weg hinter sich und ein paar Tipps

Ich habe mit Ende 20 noch mal eine vollwertige Ausbildung gemacht. Musste dann allerdings zurückstecken. Vorteil war, das ich damals noch zu Hause gewohnt habe, so hatte der prekäre Wohnungsmarkt bei uns was gutes.

danke für den Link. Bei diesen Punkten kommt wohl nur
"bei Personen in einer weiteren Ausbildung, die für den angestrebten Beruf rechtlich erforderlich ist"
in Frage. Wobei ich noch klären muss, was genau "rechtlich" aussagt.

Ich kenne das nur aus dem Bereich der Erzieher, die in Bayern zuerst Kinderpfleger lernen und dann Erzieher, die haben in der Regel dann Bafög weil die zweite Ausbildung zwingend erforderlich ist um den ganzen Weg zu gehen.


Er hat mir einen Fortbildungsvertrag angeboten, bei diesem weiterhin mein volles Gehalt gezahlt wird. Auch während ich in der Berufsschule bin. Voraussetzung ist eben eine Verpflichtung, dass ich X Jahre im Betrieb bleibe. Oder mich eben rauskaufe.

Ich würde das machen und es im Zweifel drauf ankommen lassen ob man sich rauskaufen muss.
In meiner zweiten Ausbildung waren auch veile die so einen Vertrag hatten und nicht alle sind geblieben. Der AG war maximal sauer aber keiner musste sich rauskaufen weil auch der AG wohl nicht vor Gericht wollte.

Würde vorher mit einem Anwalt reden, bevor ich unterschriebe wie der die Chancen sieht. Aber das muss jeder selbst wissen..
 
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